Wichtige Änderung ab September 2025!
Am 02.06.2025 beschloss der Gemeinderat der Gemeinde Lichtenau eine neue Bekanntmachungssatzung für die Gemeinde Lichtenau. Demnach werden künftig amtliche Veröffentlichungen in elektronischer Form über die Internetseite der Gemeinde bekannt gegeben. Dies wird über den bekannten Namen „Amtsblatt der Gemeinde Lichtenau“ laufen, nur elektronisch. Damit erfolgt die Bekanntmachung auf unserer Internetseite und nicht mehr in Papierform. Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen sowie ortsübliche Bekanntgaben der Gemeinde werden künftig in unserem elektronischen „Amtsblatt der Gemeinde Lichtenau“ unter www.gemeinde-lichtenau.de/buerger-rathaus/elektronisches-amtsblatt.html veröffentlicht. Damit sind wir nicht mehr an die Termine des Erscheinens des bisherigen Amtsblattes gebunden und können somit Dringendes schneller in Kraft treten lassen und allen Interessierten zugänglich machen.
Neuer Name, fast gleicher Inhalt – Der Lichtenauer Anzeiger
Dies hat Auswirkungen auf den Inhalt und auf den Namen unseres bisherigen monatlichen Mitteilungsblattes. Da die elektronische Form den Namen „Amtsblatt der Gemeinde Lichtenau“ trägt, nennt sich unser gewohntes Mittelungsblatt künftig „Lichtenauer Anzeiger“ und wird weiterhin kostenlos in Papierform an alle privaten Haushalte in der Gemeinde verteilt. Es bleibt in seiner bisherigen Form bestehen, nur ändert sich der Name und wir informieren dort über Bekanntmachungen nur in Kurzform mit Verweis auf unsere Homepage.
Personen, die keinen Zugang zum Internet haben, können unentgeltlich Ausdrucke der elektronischen Ausgabe des Amtsblattes mit dem Titel „Amtsblatt der Gemeinde Lichtenau“ während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Lichtenau, Auerswalder Hauptstr. 2, 09244 Lichtenau erhalten. Ferner besteht die Möglichkeit der Zusendung von Ausdrucken gegen Kostenersatz des Versandes.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können zudem den kostenfreien RSS-Feed abonnieren, der über das Erscheinen der jeweils aktuellen Ausgabe des elektronischen „Amtsblatt der Gemeinde Lichtenau“ informieren wird.
Rechtlicher Hintergrund:
- 2 der Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) erlaubt den Kommunen des Freistaates Sachsen öffentliche Bekanntmachungen durch eine elektronische Ausgabe nach § 4 des Sächsischen E-Government-Gesetzes (SächsEGovG) durchzuführen. Dies wurde in der Satzung der Gemeinde Lichtenau über die Form der öffentlichen Bekanntmachung, der ortsüblichen Bekanntmachung sowie der ortsüblichen Bekanntgabe (veröffentlicht am 01.09.2025 in der Ausgabe Jahrgang 26, Nr. 09 des Amtsblattes der Gemeinde Lichtenau) so umgesetzt. Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Lichtenau erfolgen demnach ab 2. September 2025 in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes mit dem Titel „Amtsblatt der Gemeinde Lichtenau“ auf der Internetseite der Gemeinde Lichtenau unter www.gemeinde-lichtenau.de/buerger-rathaus/elektronisches-amtsblatt.html. Dies wurde als authentische Form festgelegt.