Amtsblatt der Gemeinde Lichtenau - Elektronische Ausgabe - Amtliche Veröffentlichungen
Öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt der Gemeinde Lichtenau - Elektronische Ausgabe
Gemäß der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Lichtenau vom 3. Juni 2025 erfolgen öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung in der elektronischen Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Lichtenau.
Das elektronische Amtsblatt stellt die authentische Form der amtlichen Veröffentlichung (öffentliche Bekanntmachungen, ortsübliche Bekanntgaben, ortsübliche Bekanntmachungen) dar.
Ausnahmen gelten für Bekanntmachungen, für die Gesetze eine andere Form vorschreiben. Diese Bekanntmachungen werden durch die Gemeinde Lichtenau im papiergebundenen Lichtenauer Anzeiger veröffentlicht.
Personen, die keinen Zugang zum Internet haben, können unentgeltlich Ausdrucke der elektronischen Ausgabe des Amtsblattes mit dem Titel „Amtsblatt der Gemeinde Lichtenau“ während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Lichtenau, Auerswalder Hauptstr. 2, 09244 Lichtenau erhalten. Ferner besteht die Möglichkeit der Zusendung von einzelnen Ausdrucken gegen Kostenersatz des Versandes.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können zudem den RSS-Feed abonnieren, der über das Erscheinen der jeweils aktuellen elektronischen Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Lichtenau informiert.