FAQ´s
Bei einem Fund von Kampfmitteln muss der Fundort oft großräumig abgesperrt und zum Schutz der Bevölkerung evakuiert werden. Eine Evakuierung ist die organisierte Verlegung von Menschen aus einem akut gefährdeten in ein sicheres Gebiet, wo sie vorübergehend untergebracht, verpflegt und betreut werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, auf besondere Situationen vorbereitet zu sein. Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Evakuierung haben wir für Sie nachfolgend zusammengestellt.
Den Zeitplan der Sprengung legt der Kampfmittelbeseitigungsdienst fest. Die Gemeinde informiert unmittelbar nach der Bekanntgabe auf ihrer Webseite Informationen zum geplanten Sprengtermin - Gemeinde Lichtenau (gemeinde-lichtenau.de).
Die Termine für geplante Sprengungen werden durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst festgelegt. In der Regel erfolgt die Information 14 Tage vor dem Termin. Bei Funden, die ein sofortiges Handeln des Kampfmittelbeseitigungsdienstes erfordern, kann eine sofortige Evakuierung angeordnet werden.
Der Sperrkreis ist unverzüglich nach Aufforderung durch die Behörden zu verlassen. Die Benachrichtigungen erfolgen über die allgemein bekannten Warn-Apps, Durchsagen der Polizei mit Lautersprecherwagen und über die öffentlichen Medien sowie die Webseite der Gemeinde Lichtenau Informationen zum geplanten Sprengtermin - Gemeinde Lichtenau (gemeinde-lichtenau.de).
Der Sprengmeister legt die zu evakuierende Sperrzone fest. Sie hängt auch von der Größe der Munition ab. Alle Menschen müssen diesen Bereich verlassen. Dazu bedient sich der Einsatzführungsstab der öffentlichen Register.
Die betroffenen Personen und Gewerbetreibenden werden von der Gemeinde Lichtenau direkt informiert.
Unbedingt mitnehmen sollten betroffene Bewohner wichtige persönliche Dokumente wie: Personalausweis, Führerschein, Geldkarte/Bargeld, medizinische Dokumente, auch wichtige Medikamente, Spezialverpflegung und im Falle von Familien mit kleinen Kindern Wickel-Utensilien und Babynahrung sollte mit. Hilfreich sind auch Bücher, Spiele oder elektronische Unterhaltungsmittel, da der Aufenthalt einige Stunden dauern kann.
Ob Kindereinrichtungen und Schulen betroffen sind, ist abhängig vom Radius und der Lage des Sperrkreises. Genaue Informationen finden Sie unter Informationen zum geplanten Sprengtermin - Gemeinde Lichtenau (gemeinde-lichtenau.de).
Die Gemeinde Lichtenau informiert über ihren offiziellen Internetauftritt www.gemeinde-lichtenau.de über die Entwicklung der Lage. Auch die Medien (Radio, Zeitungen) werden von uns informiert.
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit Ihrer Versicherung in Verbindung.
Allen Vertretern von Sicherheitsbehörden, die bei der Evakuierung im Einsatz sind.
Die Evakuierungszone wurde eng mit den Spezialisten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes festgelegt. Auch bei Wohnort am Rand der Schutzzone besteht die Möglichkeit, zu Verwandten oder Freunden zu gehen.
In der Regel werden hilfebedürftige Menschen durch einen Pflegedienst betreut. Dieser regelt den Transport und die Unterbringung während der Evakuierung. Sollte kein Pflegedienst vorhanden sein, dann können solche bei der Gemeinde gemeldet werden. Dies kann auch online über folgendes Kontaktformular erfolgen.
Gibt es konkrete Anhaltspunkte, dass sich noch jemand in der Wohnung befindet (zum Beispiel brennendes Licht, Geräusche und dazu keine Reaktion auf Klingeln/Klopfen), könnten entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
An verschiedenen Zufahrten zum Sperrgebiet wird Sicherheitspersonal stehen, welches Auskunft geben kann. Während der Evakuierung sind auch Einsatzkräfte im Sperrgebiet unterwegs, die ansprechbar sind.
Die Gemeinde Lichtenau informiert über ihren offiziellen Internetauftritt www.gemeinde-lichtenau.de über die Entwicklung, sowie die Aufhebung der Evakuierung. Auch die Medien werden von uns informiert.
Das Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer. Er muss dafür sorgen, dass er zum Betrieb gelangt. Auch wenn öffentliche Verkehrsmittel ausfallen oder er mit dem Auto oder zu Fuß Umwege einlegen muss.
Wer im Sperrgebiet arbeitet, kann dies während der Evakuierung nicht an seinem Arbeitsplatz tun. Eine Bombenentschärfung zählt als Fall von höherer Gewalt und unterliegt dem Betriebsrisiko. Das Unternehmen wird konkrete Maßnahmen treffen.
Wir gehen davon aus, dass alle Kindereinrichtungen und Schulen außerhalb des Sperrkreises liegen werden.
Sollten dennoch Einrichtungen in einem anderen Evakuierungsgebiet liegen, bleiben diese für den ganzen Tag geschlossen. Eltern werden von den Einrichtungen informiert, ob es alternative Plätze für ihre Kinder in anderen Einrichtungen gibt oder nicht.
(Stand: 27.07.2023)
Viele befürchten Diebstahl, wenn sie ihr Eigentum verlassen müssen. Die Polizei wird während der Evakuierung im Sperrgebiet präsent sein. Außerdem werden Zufahrtsstraßen in das Gebiet abgesperrt. Während der Sprengung selbst müssen alle Personen die Schutzzone verlassen.
Wer bei Freunden oder Verwandten unterkommen kann, sollte diese Möglichkeit für den Zeitraum der Evakuierung nutzen. Soweit Anlieger besondere (medizinische) Hilfe benötigen und ihre Wohnung nur mit fremder Hilfe verlassen können, bitten wir um Mitteilung und Nachweis. Insbesondere denken wir an schwerbehinderte Menschen mit starker Einschränkung der Bewegungsfähigkeit (Merkzeichen G) sowie pflegebedürftige Personen. Wir ziehen dann das DRK und andere Hilfeträger hinzu und organisieren z.B. Krankentransport oder vorübergehende Aufnahme in einem Krankenhaus oder Pflegeheim.
Bitte teilen Sie uns auch besondere Anforderungen z.B. Liegendtransport, Schwerlastrettungswagen oder ärztliche Betreuung während der Fahrt mit. Nutzen Sie dazu bitte den folgenden Kontakt .
Die Aufforderung zum Verlassen der eigenen Wohnung oder eines Hauses ist rechtlich verpflichtend für die Betroffenen. Auch wer das Risiko auf eigene Verantwortung tragen möchte, muss das betroffene Gebiet verlassen. Im Bedarfsfall kann die Polizei wegen Gefahr in Verzug sich sogar Zugang verschaffen und Menschen gegen ihren Willen aus der Wohnung bringen. Im Ermessensfall, besonders, wenn sich jemand körperlich gegen die Evakuierung wehrt, kann derjenige sogar von der Polizei in Gewahrsam genommen werden. Im Sperrkreis besteht Gefahr für Leib und Leben, und zwar nicht nur für die Bewohner, sondern auch für die Retter, die etwaige verbleibende Bewohner im Notfall retten oder versorgen müssten. Wird die Evakuierung durch Anwohner, die den Sperrbereich nicht verlassen wollen, behindert und verzögert, kann gegen die Anwohner ein Bußgeld verhängt werden.
Zahlreiche Polizisten und Mitarbeiter der Gemeinde und teils der Feuerwehr sind im Einsatz. Sie überprüfen, ob alle Betroffenen die Sperrzone verlassen haben. Sie kontrollieren Gebäude, klingeln überall und machen Durchsagen. Mitunter kommen auch Hubschrauber mit Wärmebildkameras zum Einsatz. Ziel ist, dass die Sperrzone menschenleer ist. Erst dann können die Experten vom Kampfmittelräumdienst mit ihrer Arbeit beginnen.
Schalten Sie elektrische Geräte bitte ab und versorgen Sie Haustiere, die nicht mitgenommen werden können für den gesamten Tag. Bitte drehen Sie den Gashahn zu. Durch eine mögliche Druckwelle könnten Gasflammen erlöschen und Gas anschließend weiterströmen. Fenster sollten "angewirbelt" und Innentüren angelehnt werden um Bersten zu vermeiden. Das Gelände wird während der Evakuierung durch die Polizei bestreift. Während der Evakuierung können die Grundstücke im Sperrkreis ausnahmslos nicht erreicht werden. Das Auto, sofern vorhanden, sollte außerhalb des Sperrgebiets abgestellt werden.
Im Regelfall können und sollen Haustiere zu Hause bleiben. Wer das nicht will, muss sein Tier entweder vorher anderweitig unterbringen oder mitnehmen. Ungefährliche Haustiere wie Hunde und Katzen sind im Außenbereich in einer von der Gemeindeverwaltung eingerichteten Anlaufstelle an diesem Tag mit Leine, Maulkorb oder in der Transportbox zulässig. Problematisch wird es für Tiere, die in der Wohnung bleiben, wenn die Evakuierung länger als geplant dauern sollte. Daher sollte auf jeden Fall sichergestellt werden, dass die Tiere auch dann genug Futter und Wasser hätten, wenn sich die Rückkehr ihrer Besitzer verzögern sollte.
Es besteht die Möglichkeit alle hier nicht beantworteten Fragen an die Verantwortlichen zu stellen. Nutzen Sie dazu folgende www.post@gemeinde-lichtenau.de.