Bürgerservice

Neues Melderecht: Wohnungsgeberbescheinigung

Wohnungsgeber müssen Mietern ab 01.11.2015  den Einzug in eine bzw. in wenigen Fällen auch bei Auszug aus einer Wohnung (ersatzlose Aufgabe der Nebenwohnung, Wegzug ins Ausland) innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen. Wohnungsgeber sind die Vermieter oder von ihnen Beauftragte – dazu gehören insbesondere auch Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter, die untervermieten. Die erforderliche Bestätigung muss Namen und Anschrift des Vermieters, die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Ein- und Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung, die konkrete Lage der Wohnung innerhalb des Wohngebäudes sowie die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten. Die Gemeinde Lichtenau als Meldebehörde ist vom Gesetzgeber dazu angehalten, mit dem In-Kraft-Treten der Regelung ohne Vermieterbescheinigung Anmeldungen im Melderegister abzulehnen. Um die Einführung dieser Neuerung so einfach wie möglich zu gestalten, stellen wir Ihnen ein Formular zur Verfügung, das vom Vermieter ausgefüllt zur An-oder Ummeldung ab dem 01. November 2015 vorzulegen ist.

Wohnungsgebern die die Bescheinigung nicht oder nicht richtig ausstellen, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000,00 EURO. Wer einem anderen eine Wohnung anbietet, ohne dass dieser dort tatsächlich einzieht oder einziehen will, muss mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000,00 EURO rechnen.

Dokumente beantragen

Ihr Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis ist abgelaufen? Sie benötigen neue Dokumente? Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Geburtsurkunde oder Eheurkunde
  • bisheriges Dokument
  • 1 aktuelles biometrisches Foto (35 x 45 mm) ohne Rand
  • Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten bei Ausstellung von Dokumenten für minderjährige Kinder

Wichtig ist, dass die Reihenfolge aller Vornamen auf den Personaldokumenten mit der der Urkunde übereinstimmt.

Bitte beachten Sie:
 
Bei der Beantragung von allen Dokumenten (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass und vorläufige Dokumente)  ist die Vorlage der Geburts- oder Eheurkunde unbedingt erforderlich. Eine Bearbeitung kann nur erfolgen, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Bei minderjährigen Kindern ist die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Kinder müssen bei der Beantragung anwesend sein.

Die Gebühren entrichten Sie bitte bei der Antragstellung.

Leistung Kosten
Personalausweis für Antragsteller bis 24 Jahre

22,80 EUR

Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahre

37,00 EUR

eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschftsraumes

37,00 EUR

Vorl. Personalausweis

10,00 EUR

Reisepass für Antragsteller bis 24 Jahre

37,50 EUR

Reisepass für Antragsteller über 24 Jahre

70,00 EUR

Reisepass für Antragsteller bis 24 Jahre 48-seitig

59,50 EUR

Reisepass für Antragsteller über 24 Jahre 48-seitig

92,00 EUR

Expresslieferung Reisepass

32,00 EUR

Änderung PIN

gebührenfrei

Nachträgliche Aktivierung Online-Ausweisfunktion

gebührenfrei

Entsperren der Online-Ausweisfunktion

gebührenfrei

Antrag Führungszeugnis / Gewerbezentralregisterauskunft

13,00 EUR

Meldebescheinigung

12,00 EUR

Auskunft Melderegister schriftlich

6,00 EUR

erweiterte Auskunft Melderegister schriftlich

20,00 EUR

Befreiung von der Ausweispflicht

10,20 EUR

Öffnungszeiten Bürgerservice

Montag
13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
geschlossen
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und nach Vereinbarung