Schulen und Horte
Achtung Schulanfänger 2025
Liebe Eltern,
bitte beachten Sie, dass Kinder die bis zum 30. Juni 2025 das sechste Lebensjahr vollenden durch ihre Erziehungsberechtigten bei der Grundschule ihres Schulbezirkes angemeldet werden müssen. Kann nur ein Erziehungsberechtigter die Anmeldung vornehmen ist eine Vollmacht des abwesenden Erziehungsberechtigten vorzulegen (Download siehe unten). Rücksteller aus dem Jahr 2024 sind bitte erneut anzumelden.
Wenn nur ein Erziehungsberechtigter sorgeberechtigt ist, bringen Sie bitte eine Kopie des Nachweises über das alleinige Sorgerecht zur Anmeldung mit.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung die Geburtsurkunde und den Masernimpfnachweis oder den Impfausweis Ihres Kindes mit.
Ist es Ihnen nicht möglich den jeweiligen Termin wahrzunehmen, melden Sie sich bitte telefonisch im Sekretariat Ihrer zuständigen Grundschule.
Ansprechpartnerin Schulen im Rathaus: